Berlin (dpa/tmn) – Wer bisher kein Bafög bekommt, sollte sich die Förderregeln noch einmal genau angucken. Denn seit dem 1. August gelten neue Bedarfssätze und Freibeträge für die Förderung.

Die Einkommensgrenze für Eltern, bis zu der Antragsteller mit Unterstützung rechnen können, steigt zum Beispiel um rund sieben Prozent. Darauf weist das Deutsche Studentenwerk (DSW) hin. Eventuell haben Studenten, deren Bafög-Antrag früher abgelehnt wurde, jetzt daher ein Anrecht auf einen Zuschuss zur Studienfinanzierung. Genaues Nachrechnen lohnt sich also.

Die sogenannte Vollförderung gibt es künftig bis zu einem Jahresnettoeinkommen von etwa 20 580 Euro. Empfänger bekommen dann bis zu 735 statt vorher 670 Euro pro Monat. Steigt das Jahreseinkommen über 38 004 Euro, gibt es laut DSW in der Regel kein Geld mehr. Außerdem hat der Gesetzgeber auch andere Grenzwerte angepasst: Beim Vermögen des Studierenden steigt der für die Berechnung nicht berechnete Freibetrag zum Beispiel von 5200 auf 7500 Euro, bei den Eltern von 1800 auf 2100 Euro.

Abseits der neuen Freibeträge und Fördersummen gibt es neue Detailregelungen: Künftig wird Bafög bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses bezahlt, nicht mehr nur bis zur letzten Prüfung. Das macht den Übergang von Bachelor zum Master ohne Finanzierungslücke leichter. Andere Regelungen betreffen zum Beispiel Asylbewerber: Laut DSW bekommen sie jetzt schon nach 15 Monaten in Deutschland Bafög, bisher waren es vier Jahre.

Wer genau wie viel Bafög bekommt, wird für jeden Antrag individuell berechnet. Ob Studierende eine Chance auf Bafög haben, zeigen Rechner im Internet. Deren Angaben sind allerdings ohne Gewähr und oft nicht ganz präzise. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Antrag daher auf jeden Fall abgeben.

Das geht künftig einfacher als früher: In vielen Bundesländern gibt es inzwischen den sogenannten E-Antrag, mit dem Studierende und Auszubildende alle Formulare komplett elektronisch ausfüllen und abgeben können. Die Identifikation läuft über den elektronischen Personalausweis oder die rechtssichere E-Mail-Variante DE-Mail.

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(dpa)