Für viele Schüler und Studenten ist es notwendig, einen Bildungskredit zu beantragen, um sich das Leben neben dem Studium bzw. der Schule finanzieren zu können. Im Folgenden erfahren Sie wichtige Informationen rund um das Thema.

Ein Bildungskredit kann begleitend zum Bafög für eine maximale Förderungsdauer von 24 Monaten beantragt werden und stellt somit eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung dar.

Bildungskredit – Wichtige Fakten

Der Bildungskredit unterscheidet sich im Gegensatz zum Bafög dadurch, dass er unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation des Antragstellers ist. Weiterhin sind die Konditionen aufgrund der Ausfallbürgschaften des Bundes sehr günstig.

Das Kreditprogramm bietet einen für einen bestimmten Zeitraum einen begrenzten Kredit, der Schüler und Studenten in einer fortgeschrittenen Ausbildung unter die Arme greifen soll. Er kann ergänzend zum Bafög beantragt werden.

Der Bildungskredit dient meist nicht der Beschleunigung des Abschlusses, sondern vielmehr der Finanzierung außergewöhnlicher Dingen wie der Finanzierung von Exkursionen, teurem Studienmaterial oder Studiengebühren. Der Bund übernimmt an dieser Stelle gegenüber der Kreditanstalt, in diesem Fall Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine so genannte Ausfallbürgschaft, oder auch Bundesgarantie, für den sich in der Ausbildung Befindenden.

Förderungshöhe

Die KfW zahlt einen monatlichen Betrag in Höhe von 300 Euro im Voraus, wobei bis zu 24 monatliche Raten bewilligt werden können. Auf einen Antrag hin, können die Monatsraten auf drei minimiert werden, wodurch der Antragsteller später nochmals einen Bildungskredit beantragen kann. Zu beachten ist, dass der Gesamtkredit maximal in zwei Teile aufgespalten werden kann.

Wer kann einen Bildungskredit beantragen?

Zunächst muss erwähnt werden, dass niemand einen Rechtsanspruch auf einen Bildungskredit hat, wodurch dieser nicht einklagbar ist. Anders als beim Bafög handelt es sich beim Kredit der KfW um ein vorgegebenes Budget.

Zu einem Antrag berechtigt sind volljährige Schüler, die entweder bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss haben oder aber diesen mit der momentanen schulischen Ausbildung erlangen werden.

Weiterhin können Studenten in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums einen Bildungskredit beantragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie ihre Zwischenprüfung abgelegt haben, den ersten Teil des Konsekutivstudiums abgeschlossen haben, einen Master-, Magister- oder Diplomstudiengang oder ein Ergänzungsstudium absolvieren.

Allerdings können nur Schüler bzw. Studenten den Kredit beantragen, die an einer Bafög anerkannten Ausbildungsstätte eingeschrieben sind und die zwischen 18 und 36 Jahre alt sind.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt in Köln oder online bei www.bildungskredit.de gestellt werden. Nach dem Prüfen der Voraussetzungen und deren Erfüllung erlässt das Bundesverwaltungsamt einen Bewilligungsbescheid, woraufhin der Auszubildende mit der KfW einen Kreditantrag abschließen kann.

Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten in Höhe von 120 Euro. Die erste Rückzahlung wird vier Jahre nach der ersten Auszahlung fällig, was aber nicht davon abhält, den Kredit schon im Voraus oder komplett zurückzuzahlen.

Allerdings gibt es auch noch andere Möglichkeiten, einen Kredit zu beantragen. Im Internet gibt es viele Kreditanbieter, die Online Kredite mit Sofortzusage anbieten.