Die meisten Studenten sind über ihre Eltern familienversichert. Um über die Runden zu kommen, müssen viele Studenten nebenbei jobben. Dabei ist zu beachten, dass bei Überschreitung von wöchentlichen Arbeitsstunden oder Einkommensgrenzen die Familienversicherung hinfällig wird.

Unter die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und Kinder. Für die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner gibt es keine gesetzlichen Altersgrenzen. Kinder von Studenten, die selbst noch familienversichert sind, sind automatisch mitversichert.

 Altersgrenzen für Familienversicherung bei Studenten

Es gelten bestimmte Altersgrenzen, damit man weiterhin familienversichert ist. Grundsätzlich ist man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Befindet man sich jedoch in einer Schul- oder Berufsausbildung, worunter auch das Studium fällt, besteht die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Wird die Ausbildung durch eine gesetzliche Dienstpflicht unterbrochen , besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

Einkommens- und Arbeitszeitregelungen für Studenten

Grundsätzlich gilt, dass alle Einkünfte der Krankenkasse gemeldet werden müssen, dazu zählen auch Miteinnahmen, Zinsgewinne und sonstige Einkünfte. Im Rahmen der Familienversicherung unterliegen Studenten einem Höchsteinkommen von 350 Euro, bei geringfügigen Beschäftigungen 400,- Euro brutto im Monat. Wer also einen geringfügigen Job hat, kann bis zum 25. Lebensjahr auch weiterhin bei den Eltern familiensverischert bleiben.

Es kann eine steuerrechtliche Werbungspauschale von 920 Euro im Jahr (76,66 Euro/Monat) geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Berechnung dieses Einkommens sind auch Zahlungen aus der gesetzlichen sowie Zusatzrentenversicherung, wie zum Beispiel Halb- und Waisenrenten. Hingegen bleiben Unterhaltszahlungen der Eltern, des Sozialamtes und BAFÖG unberücksichtigt. Am besten ist, sich bei der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Versicherung zu informieren und sich notfalls beraten zu lassen.

Ausnahmeregelungen der Arbeitszeiten der Familienversicherung für Studenten

Wenn das Studium nur als Nebentätigkeit eingestuft wird und mehr als 20 Stunden pro Woche für das Beschäftigungsverhältnis aufgewendet wird und als Arbeitnehmer eingestuft wird, verliert amn den Anspruch auf Familienversicherung. In Ausnahmefällen kann von 20-Stunden-Grenze abgesehen werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die Arbeitszeit so liegt, dass sie sich auch weiterhin den Erfordernissen des Studiums angepasst und untergeordnet sind. Das ist  vornehmlich durch Arbeiten an den Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden der Fall.