Gütersloh – Die Konkurrenz um Studienplätze ist groß. Und wer sich über mögliche Studiengänge informiert, bekommt schnell den Eindruck, dass vor allem Überflieger eine Chance auf einen Platz an der Hochschule haben.

Schüler mit eher ausbaufähigem Abitur-Schnitt zweifeln dann schnell, ob die Noten überhaupt zum Studieren reichen. Was im ersten Moment für Unwohlsein sorgt, ist aber kein Grund zur Panik. «Wer Abitur hat, darf studieren. Mit dem Abi erwirbt man die so genannte Hochschulzugangsberechtigung», erklärt Cort-Denis Hachmeister vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Über die Homepage des Hochschulkompasses der Hochschulrektorenkonferenz können sich angehende Studierende informieren, welche Studiengänge an welchen Orten unter welchen Bedingungen möglich sind.

Schwierig wird es für diejenigen, die ein Fach studieren wollen, bei dem es mehr Bewerber als Plätze gibt, etwa in der Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie in der Pharmazie oder Einschränkungen auch in der Psychologie. Hier kommt dann der
Numerus Clausus (NC) ins Spiel – sprich: Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, und die Abiturnote und andere Faktoren werden bei der Auswahl der Kandidaten als Kriterien hinzugezogen.

Zulassungsfreie Studiengänge

«Für über die Hälfte der rund 10.000 in Deutschland angebotenen grundständigen Studiengänge gibt es jedoch keinen NC. Man kann sich also unabhängig von seiner Note einschreiben», erklärt Cort-Denis Hachmeister. In diesen zulassungsfreien Studiengängen sei gewissermaßen der Studienplatz bei Vorliegen einer entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung garantiert, erläutert Martin Scholz, Vorstandsvorsitzender der Gibet – Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen.

Grundsätzlich sollten Studieninteressierte immer möglichst frühzeitig beginnen, sich mit dem Thema
Studienwahl zu befassen. «Das große Angebot an studienvorbereitenden Maßnahmen sowie die Studienberatung unterstützen dabei, einen nötigen Abgleich der individuellen Interessen und Fähigkeiten mit den Anforderungen und Erwartungen von Studiengängen zu gewährleisten», sagt Jörn Alphei, stellvertretender Leiter der Abteilung Studium und Lehre an der
Georg-August-Universität Göttingen.

Klappt es mit dem Erst-Wunsch für das Studienfach nicht, ist das kein Beinbruch. Cort-Denis Hachmeister empfiehlt, bei der Bewerbung für die Hochschule «mehrgleisig zu fahren, um am Ende nicht ohne Studienplatz dazustehen».

Nachrück- und Losverfahren

Zudem haben Interessenten bei zulassungsbeschränkten Fächern manchmal Glück und rutschen möglicherweise über das Nachrück- oder das Losverfahren noch in den Studiengang. Daher gilt: Trotzdem die Unterlagen abschicken!

Alternativ können angehende Studierende selbst an einigen Stellschrauben drehen. Die Erfahrungen von Martin Scholz zeigen, dass ein Studienwunsch drei Bestandteile hat: Studienfach, Studienort und Zeitpunkt des Studiums. Schon Veränderungen an einem oder mehreren der Punkte können weiterhelfen, erklärt Martin Scholz. Eine Variante wäre etwa zu prüfen, ob der Wunschstudiengang an anderen Standorten möglicherweise zulassungsfrei ist.

Jörn Alphei verweist zudem auf die Möglichkeit der Wartesemester: «Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge können auch zum nächsten Bewerbungstermin wiederholt werden, so dass gegebenenfalls auch eine Zulassung über die Wartezeitquote möglich wird.» Infos zu den Wartezeiten finden sich in der Regel auf den Webseiten der Hochschulen.

Fotocredits: Jens Büttner,Universität Göttingen,Thomas Kunsch,Fotostudio Julian
(dpa/tmn)

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