Wohngeld erhalten Studenten in der Regel nicht. Da die meisten Studenten dem Grunde nach Anspruch auf BAFöG haben, erhalten sie nicht noch zusätzlich Wohngeld. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Wer studiert, hat in der Regel automatisch Anspruch auf BAFöG. Wenn dies der Fall ist, dann ist ein Wohngeldanspruch für Studierende ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein BAFöG-Antrag gestellt wird, oder Geld aus dem BAFöG-Topf wegen zu hohen Eigeneinkommens oder zu hohem Einkommen der Eltern nicht gezahlt wird.

Wohngeld – grundlegende Fakten

  • Wohngeld ist ein Mietzuschuss.
  • Wohngeld erhalten Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, oder auch Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
  • Voraussetzung ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
  • Der Wohnraum muss „angemessenen“ sein.
  • Wohngeld wird ab dem ersten Monat der Antragsstellung gezahlt und gilt für ein Jahr, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, der Höhe des Einkommens und der zu berücksichtigenden Miete.

Wohngeld – wer ist als Student berechtigt?

  • Wohngeld erhält, wer sein BAFöG vollständig als Darlehen erhält,
  • wenn nach dem BAFöG-Gesetz keine förderungswürdige Ausbildung vorliegt,
  • wer die Altersgrenze oder die Förderungshöchstgrenze für BAFöG überschritten hat,
  • wer seine Ausbildung ohne wichtigen Grund abbricht oder die Fachrichtung wechselt,
  • wenn der Zeitrahmen für die Studienabschlussförderung überschritten wird

Wohngeld richtig beantragen

Bei der örtlichen Wohngeldstelle müssen Formulare ausgefüllt und Unterlagen beigelegt werden.

  • Antrag auf Wohngeld stellen (gibt es bei der Wohngeldstelle)
  • Bescheinigung des Vermieters über die Wohnung
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
  • Rentenbescheide und Bescheide der Bundesagentur für Arbeit
  • BAB- oder BAFöG-Bescheide (sagt, dass man nicht berechtigt ist)
  • Bescheide über Pflegegeld und Nachweise über Unterhalt
  • Nachweise über Kapitalerträge (Kontoauszug beilegen)
  • Schulbescheinigung bei Kindern
  • Fragen zum Wohngeld