Das Internet-Startup „Studibooks“ kämpft gegen etwas, womit sich viele deutsche Studenten herumschlagen müssen: Horrende Preise bei Fachliteratur. Das letzte Bafög und das Geld vom Nebenjob wurde zusammengekratzt, um die Miete zu zahlen. Da bleibt nicht mehr viel Geld, um sich das Buch über Biochemie für 49 Euro zu kaufen.

Das Prinzip bei Studibooks ist recht einfach: Namenhafte Unternehmen, die an einer optimalen Ausbildung der angehenden Akademiker interessiert sind, zahlen einen Teil des Buchpreises – meist sind das zehn Prozent des regulären Preises. Eine sehr gute Idee, die den Geldbeutel vieler Studenten entlastet. Das deutsche Gesetzt macht dem jedoch nun einen Strich durch die Rechnung.

Studibooks: Verstoß gegen die Buchpreisbindung?

Das Landesgericht Hamburg argumentiert auf Grundlage der sogenannten Buchpreisbindung und unterbindet mit einer einstweiligen Verfügung das Bezuschussen der Fachliteratur. Die Initiatoren des Internetportals fühlen sich missverstanden und gehen nun in Berufung. Derweil werden alle Bücher im Shop zum regulären Preis angeboten. Trotz dieser Tatsache hofft Geschäftsführer Bastian Klasvogt auf Unterstützung des Start-Ups, indem fleißig weiter im Shop gekauft wird.

Buchpreisbindung zum Schutz des Buches

Durch das Gesetz der Buchpreisbindung gibt es in Deutschland einheitliche, vom Verlag vorher festgesetzte Preise, an die sich alle Buchhändler halten müssen. Dies dient dem Schutz des Buches als Kulturgut und soll einen Preiswettbewerb zwischen den Buchhändlern ausschließen. Dadurch können auch kleine Buchhandlungen gegen große Buchketten bestehen, da ein preislicher Unterschied nicht gegeben sein kann. So soll ein breites Angebot an Literatur erhalten bleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Verstößt Studibooks gegen dieses Gesetz?

Studibook sieht sich im Recht. In einer Pressemitteilung wird erklärt, dass die Buchpreisbindung lediglich einen Preisunterschied nicht zulässt. Dieser ist, zumindest für den Verkäufer und den Verlag, nicht vorhanden. Lediglich der Endverbraucher zahlt weniger Geld, als im Handel üblich. Dies würde ja auch bedeuten, dass man an der Ladentheke keine Bücher kaufen kann, wenn nicht das gesamte Geld vom potentiellen Käufer stammt. Dürften Studenten mit Stipendium – die ja auch gefördert werden – keine Bücher kaufen? Nichts anderes stellt diese Förderung dar.

Das Landesgericht Hamburg dagegen argumentiert, dass die Angabe der Förderer beim Kauf eine Werbemaßname darstelle, die nicht in Zahlung gestellt werde. Dadurch erhalte Studibooks nicht die volle Summe für die Bücher, da die  Kosten für die Werbemaßname nicht im Preis berechnet wird.

Studibooks setzt sich für bezahlbare Bildung in diesem Land ein. In Zeiten von Studiengebühren und Studentenkrediten ist es meist nicht ganz einfach, durch das Studium zu kommen, wenn man nicht gerade finanziell starke Eltern hat. Bezahlbare Bildung wäre ein Schritt in die richtige Richtung, damit eines Tages jeder unabhängig vom Kapital und des familiären Hintergrundes studieren kann. Bei der ganzen Diskussion über die erhebliche Ungerechtigkeit im deutschen Bildungssystem und die große Kluft zwischen finanziell starken und eher schwachen Menschen, ist es sicherlich falsch, solche Projekte zu behindern.

Bildquelle: Pixabay, congerdesign, 2158737

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