Jeder Arbeitnehmer hat nach der Beendigung seiner Tätigkeit das Recht auf ein Zeugnis, welches über die Bewertung der Leistung für den Betrieb Auskunft gibt. Das ausgestellte Zeugnis muss „wohlwollend“ zu Gunsten des Arbeitnehmers formuliert sein.

Die versteckten Botschaften

Laien haben in der Regel nicht die Fachkompetenz, um ein Arbeitszeugnis als gut oder schlecht einzuschätzen. Erfahrende Personaler kennen eine Vielzahl von Tricks zur Verschlechterung eines augenscheinlich guten Zeugnisses. Neben etwaigen Äußerlichkeiten arbeiten die Ersteller des Arbeitszeugnisses mit strukturellen und grammatikalischen Methoden, um einem Zeugnis abseits der wohlwollenden Formulierung einen Hauch von schlechter Kritik einzuhauchen. Auf diese Weise werden zum Beispiel Fehlleistungen oder falsches Verhalten im Schreiben verschlüsselt. Das Risiko, beim neuen Arbeitgeber auf verschlossene Türen zu treffen, steigt dadurch erheblich. Wer sich bei seinem persönlichen Arbeitszeugnis unsicher ist, sollte eine arbeitsrechtliche Beratung aufsuchen und es von unabhängiger Stelle beurteilen lassen. Eine solche Beratung finden Sie zum Beispiel durch die Rechtsanwälte auf der Seite http://www.heldt-zuelch.de/.

Strukturelle Vorgaben

Das Arbeitszeugnis unterliegt formellen Regeln. Im Folgenden einige Punkte, die vom Arbeitgeber zwingend eingehalten werden müssen:

– Sauberes und Ordentliches Geschäftspapier. Auf dem Schreiben müssen alle Angaben zum Unternehmen stehen.

– Alle Angaben zur Person, für die das Zeugnis erstellt wird.

– Grammatik und Orthografie müssen korrekt sein. Es empfiehlt sich, jemanden mit sicheren Deutschkenntnissen das Zeugnis Korrekturlesen zu lassen.

– Das Ausstellungsdatum muss dem letzten Arbeitstag entsprechen.

– Das Zeugnis muss durch eine „ranghohe“ Person unterschrieben sein. Die Abkürzung „i.A.“ sollte nicht auftauchen.

-Jedes Arbeitszeugnis hat eine bestimmte Struktur. Diese sollte eingehalten werden.

Beim kleinsten Zweifel anfechten

Wer sich bei der Beurteilung der Leistung ungerecht behandelt fühlt und zudem dem ausgestellten Zeugnis nicht so recht traut, sollte das Zeugnis gegenlesen lassen. Erhärtet sich der Verdacht, darf das Zeugnis dem alten Arbeitgeber zur Korrektur vorgelegt werden. Dieser muss nachbessern. Das Zeugnis ist die Eintrittskarte in ein neues Unternehmen, weshalb es besondere Beachtung verdient.

Bild: Pixaby, jarmoluk, 428335

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