Rostock – Für Studienanfänger, deren Eltern verbeamtet sind, scheint eine private Krankenversicherung oft attraktiv. Denn wegen des Beihilfeanspruchs fallen häufig geringere Beiträge an als bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS).

Es gilt aber zu beachten, ob im Laufe des Studiums der Kindergeldanspruch wegfällt. In dem Fall müsste der Vertrag umgestellt werden, was höhere Beiträge zur Folge hat. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Die monatlichen Kosten lägen anschließend meistens über denen für die KVdS. Und was man nicht vergessen sollte: Die Wahl des Schutzes zu Beginn ist für das gesamte Studium bindend. In dieser Zeit kann man nicht von privater zu gesetzlicher Versicherung wechseln.

Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, sind Studenten in der Regel bis zu ihrem 25. Geburtstag kostenfrei mitversichert, wenn sie gewisse Einkommensgrenzen einhalten.

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(dpa/tmn)

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