Hamburg – Wer ein Auslandssemester plant, sollte sein Programm für den Studienaufhalt in einem sogenannten Learning Agreement festhalten. In dieser Lernvereinbarung legen Studierende fest, welche Kurse sie im Ausland belegen werden.

Dazu sollten sie sich am besten etwa acht bis vier Wochen vor Abreise über die Seminare an der Austausch-Uni informieren und mit ihrem Betreuer besprechen, welche Kurse in Deutschland angerechnet werden können, heißt es in der Zeitschrift Zeit «Campus» (Ausgabe 03/2019). Für eine Erasmus-Förderung müsse die Heimat-Uni mindestens 15 Leistungspunkte pro Semester anrechnen.

Wer den Auslandsaufenthalt selbst organisiert, hat in der Regel kein Learning Agreement. Es lohne sich aber trotzdem, gemeinsam mit der Heimat-Uni vorab die Kurse zu dokumentieren, die sich anrechnen lassen.

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(dpa/tmn)

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