Eine weitere Möglichkeit bei einem Studium oder Praktikum im Ausland finanziell über die Runden zu kommen ist das Auslandsbafög. Dabei gibt es folgende wichtige Punkte zu beachten:
Du musst zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens im zweiten Semester sein.
Deine Studienleistungen müssen, zumindest teilweise, an deiner inländischen Universität anerkannt werden können.
Zudem solltest du landesprachliche Kenntnisse nachweisen, die zum einen durch ein ausgestelltes Zeugnis nachgewiesen werden können, zum anderen aber auch oft noch in einem Sprachtest (z.B. im Toefl-Test) bewiesen werden müssen. Normalerweise werden bis zu zwei Semester im Ausland gefördert. Was noch wenige wissen: Für EU-Länder gibt es seit kurzem die neue Regelung, dass du über die zwei Semester hinaus, bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses, weiterhin Bafög bekommen kannst!
Interessant ist der Punkt, dass das Auslandsbafög nicht auf das Inlandsbafög angerechnet wird. Das bedeutet, wenn du nach dem 3. Semester für ein oder zwei Semester woanders studierst, bist du bei deiner Rückkehr immer noch bei drei Semestern Förderungszeit!
Noch zwei weitere tolle Fakten: Die Leistungen nach der Bafög-Auslandszuschlagsverordnung gelten generell als Zuschlag und müssen nicht zurückgezahlt werden. Außerdem kannst du auch als Nicht-Bafög-Bezieher den Versuch starten und Auslandsbafög beantragen, da die höheren Förderungssätze im Ausland dich trotzdem dafür berechtigen könnten.
Auf der Seite des Auslandsbafögs bekommst du nicht nur alle Fragen zur Voraussetzung und Finanzierung beantwortet, zusätzlich gibt es auch ein Forum, in dem du spezifischere Fragen stellen kannst, wie z.B. was beim Nichtbestehen einer Prüfung passiert oder ob man gleichzeitig das Auslandsbafög und ein Stipendium beantragen kann.