Der Arbeitsmarkt ist umgekämpft. Die Auslese ist schonungslos. Die Leistung dominiert. Eine Leistung, die sich an Noten bemisst. Und die Persönlichkeit bleibt unberücksichtigt. Denn eine Auswahl lässt sich an Noten einfacher treffen. Und die Persönlichkeit kann erst in einem Bewerbungsgespräch eingebracht werden. Insbesondere das Studium bedarf eines guten Abschlusses. Der Studienabschluss ist ein entscheidender Gradmesser auf dem Arbeitsmarkt.
Das Studium will genossen, muss aber auch abgeschlossen werden. Und die Noten sind die Hürde, die genommen werden muss. Aber ungerechtfertigte Noten müssen die Studenten nicht einfach hinnehmen. Sie können Widerspruch einlegen. Und diesen Rechtsbehelf haben die Studenten. Dabei wird der Prüfungsentscheid des Dozenten nicht von einem Gericht, sondern von der Fachhochschule oder Universität überprüft. Die Studenten sollten in schriftlicher und nachvollziehbarer Form ihre Gründe für den Widerspruch darlegen. Die Erfolgsaussichten sind aber ungewiss. Weitere Informationen sind dem Artikel in Zeit Campus zu entnehmen.
Unverständlich bleibt, dass die Studenten auf dieses Rechtsmittel nicht hingewiesen werden. Die Studenten verlassen sich auf eine objektive Bewertung ihrer Prüfungsleistung, und hinterfragen selten die Entscheidung des Dozenten. Denn die Dozenten werden einen rechtfertigenden Grund haben. Sie sind die Gelehrten, die die Studenten lehren. Und eine direkte Konfrontation erscheint den meisten Studenten aussichtslos. Und sie wollen es sich mit dem Dozenten auch nicht verscherzen.
Studenten haben aber Rechte. Und wenn ein rechtfertigender Grund besteht, sollte das Widerspruchsrecht gebraucht werden. Insbesondere für die Abschlussarbeit im Bachelor, Master oder auch Diplom sollte sich dieses Recht vorbehalten werden.