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BAföG

BAföG beantragen: So kommst du Schritt für Schritt zu deiner Förderung

Der BAföG-Antrag wirkt auf den ersten Blick wie ein Papierberg, folgt aber einer klaren Logik. Hier erfährst du, wann du ihn stellen solltest, welche Unterlagen du brauchst und wie du typische Fehler vermeidest.

Miete, Semesterbeitrag, Bücher, Lebensmittel: Ein Studium kostet Geld, und nicht jede Familie kann das einfach stemmen. Genau dafür gibt es BAföG. Viele Studierende verschenken aber Geld, weil sie den Antrag zu spät stellen, ihn aus Angst vor dem Formularaufwand gar nicht erst angehen oder davon ausgehen, dass sie ohnehin leer ausgehen. In diesem Beitrag gehen wir den Weg vom ersten Gedanken bis zum Bewilligungsbescheid gemeinsam durch.

Wie BAföG grundsätzlich funktioniert

BAföG ist eine staatliche Förderung, die sich nach deinem Bedarf richtet. Das Amt prüft also, wie viel Geld dir selbst zur Verfügung steht und was deine Eltern oder gegebenenfalls dein Ehe- oder Lebenspartner beitragen können. Erst aus dieser Rechnung ergibt sich, ob und in welcher Höhe du gefördert wirst.

Für ein Studium an einer Hochschule gilt in der Regel: Die eine Hälfte der Förderung ist ein Zuschuss, den du nie zurückzahlst, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt erst einige Jahre nach dem Ende der Förderung, ist in Raten möglich und insgesamt nach oben begrenzt. Die aktuellen Bedarfssätze und Grenzen erfährst du verbindlich beim Amt für Ausbildungsförderung.

Was in die Berechnung einfließt

  • Dein eigenes Einkommen, etwa aus einem Nebenjob, einer Ausbildungsvergütung oder Waisenrente
  • Dein Vermögen, zum Beispiel Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Wertpapiere oder ein eigenes Auto, jeweils oberhalb eines Freibetrags
  • Das Einkommen deiner Eltern, meist aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums
  • Deine Wohnsituation: Wer bei den Eltern wohnt, bekommt weniger als jemand mit eigener Wohnung

Der wichtigste Tipp: früh beantragen

BAföG wird nicht rückwirkend für Monate gezahlt, bevor du den Antrag gestellt hast. Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag beim Amt eingeht. Wer im Oktober anfängt zu studieren, aber erst im Dezember den Antrag abgibt, verliert also zwei Monate Förderung.

Deshalb gilt: Stell den Antrag, sobald du weißt, dass du studieren wirst. Du musst dafür nicht alle Unterlagen beisammen haben. Ein vollständig ausgefüllter Hauptantrag oder notfalls ein kurzer formloser Antrag sichert dir den Monat. Fehlende Nachweise wie die Immatrikulationsbescheinigung oder die Angaben deiner Eltern kannst du nachreichen, wenn das Amt dich dazu auffordert.

Wo und wie du den Antrag stellst

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung an deiner Hochschule. In den meisten Fällen sitzt es beim örtlichen Studierendenwerk. Für ein Studium im Ausland gibt es eigene, nach Ländern aufgeteilte Ämter.

Du kannst den Antrag online über das offizielle Portal für digitale BAföG-Anträge stellen oder die Formblätter ausdrucken, ausfüllen und einreichen. Der Online-Weg ist meist bequemer, weil das System dich durch die Felder führt und du Nachweise direkt hochladen kannst.

Welche Unterlagen du brauchst

Der Antrag besteht aus mehreren Formblättern, die jeweils einen Bereich abdecken. Je nach Lebenslage brauchst du nicht alle.

UnterlageWofür sie dient
Hauptantrag (Formblatt 1)Angaben zu dir, deiner Ausbildung, Wohnsituation, Einkommen und Vermögen
Immatrikulationsbescheinigung (Formblatt 2 oder Bescheinigung der Hochschule)Nachweis, dass du eingeschrieben bist
Einkommenserklärung der Eltern (Formblatt 3)Je ein Elternteil füllt aus und unterschreibt, oft mit Steuerbescheid
Leistungsnachweis (Formblatt 5)Ab einem bestimmten Fachsemester Pflicht, um weiter gefördert zu werden
Kontoauszüge, Mietvertrag, KrankenversicherungsnachweisBelege für Vermögen, Wohnkosten und Versicherungsstatus

Plane einen ruhigen Nachmittag ein und lies die Erläuterungen zu jedem Formblatt. Viele Rückfragen vom Amt entstehen nur, weil ein Feld leer geblieben oder eine Unterschrift vergessen wurde.

Wenn deine Eltern nicht mitmachen

Weigern sich deine Eltern, ihre Angaben zu machen, oder zahlen sie den Unterhalt nicht, musst du nicht auf BAföG verzichten. Du kannst eine Vorausleistung beantragen. Das Amt zahlt dann zunächst und holt sich das Geld anschließend bei deinen Eltern zurück. In bestimmten Fällen, etwa nach längerer Berufstätigkeit, wirst du sogar elternunabhängig gefördert. Lass dich dazu beim Amt beraten.

Nach dem ersten Bescheid: der Folgeantrag

BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum bewilligt, meist zwölf Monate. Danach brauchst du einen Weiterförderungsantrag. Reichst du ihn spätestens etwa zwei Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraums vollständig ein, wird in der Regel weitergezahlt, auch wenn die Bearbeitung noch dauert.

Trag dir das Datum am besten direkt nach dem ersten Bescheid in den Kalender ein. Und denk an den Leistungsnachweis: Ab einem bestimmten Semester musst du belegen, dass du im Studium vorankommst. Welche Leistungen deine Hochschule dafür erwartet, erfährst du beim BAföG-Beauftragten deines Fachbereichs.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Antrag, wenn meine Eltern gut verdienen?

Oft ja. Freibeträge, Geschwister in Ausbildung und weitere Faktoren spielen mit. Online-Rechner geben eine grobe Orientierung, verbindlich entscheidet aber nur das Amt. Ein Antrag kostet dich nichts außer etwas Zeit.

Darf ich neben dem BAföG arbeiten?

Ja, bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze wird dein Verdienst nicht angerechnet. Wie hoch sie aktuell ist, sagt dir das Amt für Ausbildungsförderung. Gib Änderungen beim Einkommen immer an.

Was passiert, wenn meine Eltern jetzt weniger verdienen als vor zwei Jahren?

Dann kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Das Amt rechnet dann mit dem voraussichtlichen aktuellen Einkommen, was deine Förderung erhöhen kann.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt stark vom jeweiligen Amt und der Jahreszeit ab. Zum Semesterstart sind die Ämter besonders ausgelastet. Je früher und vollständiger du einreichst, desto schneller kommt dein Bescheid.