Studenten News

von Asta Partys über BAfÖG bis hin zu Studiengebühren
 


Wohnen im Hotel Mama – Wer als Student noch bei seinen Eltern wohnt und sich von ihnen aushalten lässt, wird oft als Muttersöhnchen oder -töchterchen belächelt. Tatsächlich bringt das Wohnen bei den Eltern aber doch einige praktische Vorteile.


Wenn man die Schule beendet hat und seinen bisherigen Bildungsweg noch durch ein Studium krönen will, hat man einen entscheidenden Nachteil gegenüber den ehemaligen Mitschülern, die gleich ins Berufsleben starten: man steht nicht auf eigenen Beinen.

Selbst mit einem Nebenjob ist es häufig schwer seinen gesamten Lebensunterhalt während eines Studiums selbst zu tragen. Viele die einen Studienplatz nahe der eigenen Heimatstadt finden, bleiben daher bei den Eltern wohnen und sparen sich somit das Geld für eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer. Welche Vorteile das Wohnen im vertrauten Heim noch mit sich bringt, haben wir hier zusammengetragen.

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Der WG-Putzplan ist oftmals der letzte Ausweg aus dem Wohnungschaos. Schließlich will man sich auch als Student in seiner Bude wohlfühlen und nicht im Dreck der Mitbewohner hausen.

Eine WG ist gerade im Studium meist die optimale Wohnsituation für junge Leute: die Miete ist günstig, laufende Kosten werden geteilt und man hat immer jemanden um sich herum. Die Wohngemeinschaft kann aber auch schnell zum unerwarteten Abenteuer werden. Wenn man mit fremden Leuten in eine Wohnung zieht, prallen auch fremde Welten auf einander.

Jeder hat zu Hause bei seinen Eltern auf unterschiedliche Art und Weise gelernt den Alltag und den Haushalt zu meistern. Der eine hat von klein auf mit geholfen und das Haus sauber gehalten, während ein anderer wiederum alles hinterher getragen bekam. Wie bekommt man nun die unterschiedlichen Gewohnheiten unter einen Hut?

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Was die Bafög-Rückzahlung betrifft, gibt es einige wichtige Fakten, die es zu berücksichtigen gilt.

by dustpuppy©Flickr

Für viele Studenten ist das Studium ohne einen finanziellen Zuschuss vom Staat nicht möglich. Das staatliche Darlehen (Bafög) wird Studenten in bestimmten Fällen für die Regelstudienzeit gewährleistet. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit steht den Studierenden die Möglichkeit zur Verfügung, einen Studienabschlusskredit bei der KfW zu beantragen, wobei andere Rückzahlungskonditionen geltend sind. auch Studienkredite von anderen Banken sind möglich.

Die wichtigsten Fakten zur Rückzahlung:

  • Studenten an Universitäten, höheren Fachschulen und Akademien müssen 50% der erhaltenen Summe zurückzahlen
  • Schüler-BAföG hingegen ist frei von der Rückzahlung, da es als Vollzuschuss gewährt wird
  • Das Bundesverwaltungsamt benötigt immer die aktuelle Anschrift, damit die Aufforderung zur Rückzahlung korrekt eingehen kann
  • Wurde das Studium nicht vor dem 1. März 2001 aufgenommen, ist die Rückzahlungssumme auf maximal 10.000 Euro beschränkt
  • Der erste Rückzahlungsbeitrag ist fünf Jahre nach Abschluss der Regelstudienzeit fällig, wobei sich die bei Bachelor- und Masterstudiengängen auf den Bachelorabschluss bezieht. Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten (der Geldbetrag beläuft sich auf 315 Euro).
  • Bei niedrigem Einkommen (unter 1.040 Euro pro Monat) kann ein Antrag auf Befreiung der Rückzahlung gestellt werden. Der Antragssteller ist dann für ein Jahr von der Rückzahlung befreit.
  • Bei gutem Abschluss oder schneller Beendigung des Studiums wird ein Teil der Rückzahlung erlassen (Antrag erforderlich). Der Teilerlass von Eltern und niedrigem Einkommen während der Zeit der Rückzahlung wird seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr gewährt.
  • Bei Rückzahlung einer größeren Summe oder des ganzen Betrages kann auf Antrag eine Erlassung der Restschuld gewährt werden. weiterlesen »

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Wohngeld beantragen als Student

Autor: Sarah
abgelegt in: Wohnen

Wohngeld erhalten Studenten in der Regel nicht. Da die meisten Studenten dem Grunde nach Anspruch auf BAFöG haben, erhalten sie nicht noch zusätzlich Wohngeld. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Wohngeld als Student ©Flickr/ jeffedoe

Wer studiert, hat in der Regel automatisch Anspruch auf BAFöG. Wenn dies der Fall ist, dann ist ein Wohngeldanspruch für Studierende ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn kein BAFöG-Antrag gestellt wird, oder Geld aus dem BAFöG-Topf wegen zu hohen Eigeneinkommens oder zu hohem Einkommen der Eltern nicht gezahlt wird. weiterlesen »


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Ob nun eine private Krankenversicherung besser ist oder doch eine gesetzliche ist nicht selten eine Frage, die gerne einmal ignoriert und als „Erwachsenenkram“ in die dunkelsten Ecken des Gehirns abgeschoben wird. Diese Attitüde verwundert nicht, denn wer denkt schon gerne an Krankheit oder Alter? Dennoch sollte zu Beginn und während des Studiums zumindest eine Grundsatzentscheidung gefällt werden.

Eat an Orange a Day 2 ©Flickr / Dedalus-Net

Zu Beginn des Studiums unterliegen alle Studierenden der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für die meisten Studierenden gilt jedoch, solange das 25. Lebensjahr nicht überschritten ist und die Eltern einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist man normalerweise Teil der elterlichen Familienversicherung. In diesem Falle muss erst einmal nichts weiter getan werden.  Anders sieht es aus, wenn die Eltern privat versichert sind oder wenn man selbst lieber eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchte. In diesen Fällen muss man sich in den ersten drei Monaten des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. weiterlesen »


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Dass man im Studium nicht gerade ein wohlhabendes Leben führt, ist wohl kein Geheimnis. Zu Zeiten von Studiengebühren ist Sparen an allen Enden angesagt. Zum Glück bieten die meisten Banken kostenlose Studentenkonten an.

Studentenkonto – Girokonto für Studenten ©Flickr.com/socksasgloves

Studentenkonto – Banken und Zusatzservice

Studentenkonten sind spezielle Girokonten, die zu besonders günstigen Tarifen angeboten werden. Mittlerweile haben nicht nur alle großen Banken wie die Sparkasse und deutsche Bank diesen speziellen Service, viele jüngere Banken haben die Studenten als Kundengruppe für sich entdeckt und locken mit günstigen Konditionen und kostenlosen Zusatzleistungen. Da lohnt sich der Vergleich zu Semesterbeginn. Bei der Suche nach dem passenden Studentenkonto sollte man vor der Eröffnung auf bestimmte Punkte unbedingt achten:

1. Die Kontoführungsgebühren sollten entfallen
2. Onlinebanking und kostenlose Kontoauszüge sollten ebenfalls selbstverständlich sein
3. EC Karte sowie deren Nutzung sollten nichts kosten weiterlesen »


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Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht grundsätzlich während des Studiums. Doch sind daran auch Pflichten für die Studierenden gekoppelt?

Unterhaltsanspruch von Studenten   ©Flickr.com/compujeramey

Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern

Wenn das Studium nicht die Regelstudienzeit überschreitet, hat ein Sudtierender im Erststudium, wenn er vorher keine Ausbildung abgeschlossen hat, grundsätzlich Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Die Regelstudienzeit berechnet sich hierbei jedoch nicht an der Semesterzahl, die in der Studienordnung steht, sondern der durchschnittlichen Studienlänge an der jeweiligen Hochschule. Ein Jurastudium ist z.B. selten in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu beenden.
Der Bedarf von Studenten wird im Monat  bei 640€ angesiedelt. Liegt das Einkommen der Eltern nicht unter 1100 €, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Die Höhe der Unterhaltszahlung richtet sich dabei nach dem Einkommen. Es ist jedoch den Eltern überlassen, wie sie den Zahlungen an den Nachwuchs nachkommen. So können sie z.B. das Geld für die Miete direkt an den Vermieter überweisen, oder auch die Kosten für die Bücher und Materialien mit dem Unterhaltsanspruch des Studierenden verrechnen, wen sie diese stellen. Liegt der Studienort nicht zu weit weg, müssen Eltern keine Wohnung finanzieren, sondern können auch einen Raum zum Wohnen in den eigenen Häuslichkeiten stellen. weiterlesen »


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Die meisten Studenten sind über ihre Eltern familienversichert. Um über die Runden zu kommen, müssen viele Studenten nebenbei jobben. Dabei ist zu beachten, dass bei Überschreitung von wöchentlichen Arbeitsstunden oder Einkommensgrenzen die Familienversicherung hinfällig wird.

Unter die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner und Kinder. Für die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner gibt es keine gesetzlichen Altersgrenzen. Kinder von Studenten, die selbst noch familienversichert sind, sind automatisch mitversichert.

 Hörsaal ©flickr / Tobias SiebenAltersgrenzen für Familienversicherung bei Studenten

Es gelten bestimmte Altersgrenzen, damit man weiterhin familienversichert ist. Grundsätzlich ist man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Befindet man sich jedoch in einer Schul- oder Berufsausbildung, worunter auch das Studium fällt, besteht weiterlesen »


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Um in Deutschland eine stattliche Hochschule oder Fachhochschule besuchen zu können, muss jeder Student eine Krankenversicherung vorweisen können. Es besteht als Versicherungspflicht für alle Studenten egal welchen Alters oder Fachsemesters. Unterschiede in der Art der Versicherung und Beitragshöhe gibt es für unter 25-jährige oder über 30-jährige und Studenten ab dem 14. Semester.

Journalismus Studiengang Cardiff University, ©flickr by Adam Tinworth

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten als Student versichert zu sein. Der Studi kann  familienversichert sein, in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) eintreten oder sich privat versichern.

Familienversicherung für Studenten

Sofern die Eltern oder ein Elternteil gesetzlich Krankenversichert ist, kann sich der Student bis zu seinem 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichern lassen. Bei Abgeleistetem Wehr- oder Ersatzdienst nach dem Abitur aber vor Beginn des Studiums wird die Altersgrenze um die Dauer des Dienstes verlängert. Zu beachten ist nur, dass das eigene Einkommen im Monat nicht die 350,- Euro Grenze überschreitet, bzw. 400,- Euro bei geringfügig Beschäftigten. Der nicht rückzahlungspflichtige Anteil des BAföG gilt hierbei nicht als Einkommen.

Studentische Krankenversicherung – KvdS

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres läuft die Familienversicherung aus und die studentische gesetzliche Krankenversicherung greift ab diesem Zeitpunkt. Der Beitragssatz ist einheitlich geregelt und beläuft sich seit Juli 2009 auf 53,40 Euro. Wer Studenten-BAföG bekommt erhält einen Zuschuss von 53 Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten. Das Ende der studentischen Krankenversicherung ist in der Regel mit dem Ende des Semesters erreicht in das der 30. Geburtstag fällt oder aber mit dem 14. Fachsemester.

Freiwillig Krankenversichert als Student

Spätestens ab dem 30. Geburtstag oder eben dem 14. Fachsemester wird man als Student als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft. Viele Krankenkassen bieten nach dem Ablauf der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst für ein Übergangssemester einen Beitrag von rund 95,- Euro im Monat an. Nach einem Semester steigt dieser je nach Krankenkasse. BAföG- Empfänger erhalten weiterhin den Zuschuss von 53,- Euro, den Rest muss der Student allerdings selbst tragen. Alternativ besteht für Studenten die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der studentischen privaten Krankenversicherung, die unabhängig vom Fachsemestern bis zum 34. Geburtstag möglich ist. Die Beiträge liegen deutlich unter denen der gesetzlichen Krankenkassen. Wer noch Spartipps für Studenten sucht, kann hier nachlesen.


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Auf der Welt gibt es viele Menschen, die eine Sehhilfe benötigen, am meisten verbreitet sind natürlich Brillen, aber auch Kontaktlinsen sind beliebt und werden oft eingesetzt. Auch unter Studenten gibt es einige, die ohne Sehhilfe fast aufgeschmissen wären. Allerdings kosten Kontaktlinsen meist viel Geld, wobei man als Student sogar hierbei Geld sparen kann.

P1020861 © Flickr.com / svensonsan

Für eine Packung mit 6 Linsen pro Auge für jeden Monat zahlt man gerne mal 70€, das sind auf 6 Monate gerechnet zwar nur etwas mehr als 10 Euro, dennoch muss man die (Monats-)Linsen auf einen Schlag bezahlen. Da bietet es sich doch an, wenn man mit seinem Studentenstatus günstiger an etwaige Kontaktlinsen heran kommt. weiterlesen »


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