Köln – 44 100 Euro. Mehr Bafög gibt es zurzeit nicht. Der Höchstsatz liegt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei 735 Euro pro Monat, die maximale Dauer sind in der Regel 60 Monate. Doch das bedeutet nicht, dass Bafög-Empfänger mit gut 40 000 Euro Schulden ins Berufsleben starten.

«Bafög wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt», sagt Bernhard Börsel, Experte für das Thema beim Deutschen Studentenwerk in Berlin. Und wenn es an die Rückzahlung geht, ist der Betrag gedeckelt: Maximal 10 000 Euro müssen an das
Bundesverwaltungsamt überwiesen werden, längstens über 20 Jahre – wenn die Förderung nach dem 28. Februar 2001 begonnen hat.

Viereinhalb Jahre nach Ende des ersten Studiums, also in der Regel nach dem Bachelor-Examen, bekommen Absolventen einen Brief aus Köln. Das dortige Bundesverwaltungsamt (BVA) ist in Deutschland die zentrale Stelle für die Rückzahlung des zinslosen Darlehens. «Und das kann auch schon das erste Problem sein», sagt der dortige Bafög-Experte Thorsten Rolfes. Denn nicht selten sind die Studierenden unbekannt verzogen. «Wenn wir sie erst ermitteln müssen, fällt gleich eine Gebühr von 25 Euro an», sagt er. Darum rät er Bafög-Empfängern, das Amt immer über die aktuelle Adresse zu informieren.

Es gibt verschiedene Varianten, das Geld zurückzuzahlen. Am günstigsten fährt, wer die maximal 10 000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen kann. Denn dann gewährt das BVA einen Nachlass von 28,5 Prozent. «Auch bei kleineren Beträgen wird in 500-Euro-Schritten ein Nachlass gewährt. Der Tilgungsplan und ein Angebot zur vorzeitigen Tilgung liegen dem Feststellungsbescheid bei», erklärt Rolfes.

Wer sich aufgrund seiner Einkommenssituation für eine Rückzahlung in Raten entscheidet, hat dafür bis zu 20, in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre Zeit. Arbeitslosigkeit, ein geringes Einkommen oder Kinder sind mögliche Gründe, aus denen Bafög-Empfänger die Zahlungen für einen befristeten Zeitraum aussetzen oder reduzieren können. Wer in Insolvenz gehen muss, ist zudem verpflichtet, das Bundesverwaltungsamt in die Gläubigerliste aufzunehmen.

Normalerweise verlangt das Amt Raten von 105 Euro pro Monat – 315 Euro im Quartal also. Achtung: Wer mit seinen Zahlungen in Verzug ist, muss sich auf deftige Verzugszinsen einstellen. «Dann werden sechs Prozent Zinsen fällig, und zwar auf die Gesamtschuld des Darlehens», sagt Rolfes.

Streitfälle gibt es so gut wie nicht mehr, weil in den vergangenen Jahren zahlreiche Sonderregelungen abgeschafft wurden. «Die Teilerlässe für besonders schnelle oder besonders gute Studierende gibt es nicht mehr», sagt Wilhelm Achelpöhler, der als Rechtsanwalt auf Fälle der Ausbildungsförderung spezialisiert ist. Auch dass der Brief vom Bundesverwaltungsamt tatsächlich nicht ankommt, ist recht unwahrscheinlich – selbst wenn die Studentenwerke keine korrekte Adresse mehr haben.

Alles ganz einfach also? Für Studierende offenbar nicht: Noch immer scheuen sich junge Leute, Schulden für ein Studium aufzunehmen. Das hat die aktuelle Sozialerhebung des Studentenwerks ans Licht gebracht. Doch das braucht beim Bafög niemand, betont Börsel. Die Rückzahlung der Ausbildungsförderung unterliege klaren, transparenten Regeln – und hat nur noch wenig Streitpotenzial. «So günstig bekommt man nirgendwo sonst eine Finanzierung, wenn man sie braucht.»

Fotocredits: Florian Schuh
(dpa/tmn)

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