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von Asta Partys über BAfÖG bis hin zu Studiengebühren
 


IQ-Rabatt hinfällig

Autor: Sarah
abgelegt in: Bafög und Studiengebühren

Die Freiburger Universität muss sich in Sachen Studiengebühren nun etwas Neues einfallen lassen, denn vom Freiburger Verwaltungsgericht wurde der im letzten Semester eingeführte Rabatt für Studenten mit einem IQ über 130 wieder gekippt.Die eingeführten Studiengebühren machten einzelnen Universitäten doch erheblich zu schaffen, so gab es doch eine deutliche Zahl an Abwanderungen in Bundesländer, in denen keine Studiengebühren erhoben wurden. Die 500 Euro Studiengebühren bedeutete für viele Studenten eine unglaublich hohe finanzielle Belastung. Um die Universität Freiburg trotzdem für Studenten attraktiver zu machen, ließ man sich den Schlaumeier-Rabatt einfallen. Studenten, die anhand eines weniger als drei Monate zurückliegenden IQ-Test belegen können, dass ihr IQ höher als 130 liegt, den würde man die 500 Euro Gebühren erlassen. Kein schlechter Handel, aber angesichts von lediglich zwei Prozent Bundesbürgern mit mehr als einem IQ von 130 doch mehr als eine gezielte Werbemaßnahme. Immerhin gab es aber Studenten, die sich dank dieser Regelung von den Studiengebühren freikaufen konnten.

Zum Kippen gebracht hat den Rabatt ein Student, der gefordert hatte, dass man die eigentlichen Studienleistungen in das Rabattmodell mit einbeziehen sollte. Wer also sehr gute und herausragende Leistung innerhalb des Studiums erreicht, für den sollte der Rabatt ebenfalls gelten, so die Ansicht des Studenten. Das Freiburger Verwaltungsgericht stimmte dem Kläger zu und legte fest, dass ein Rabatt allein aufgrund des IQs nicht zulässig sei.

Damit hat sich die wunderbare Marketing-Strategie der Universität Freiburg wieder verflüchtigt, aber genug Publicity hat es trotzdem gebracht.


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