Wer Student ist, möchte sein Studium in der Regel auch beenden, doch mitunter kann eine überraschende Exmatrikulation diese Pläne durchkreuzen. Doch es gibt Mittel und Wege, gegen eine Zwangsbeendigung des Studiums vorzugehen.


Die erzwungene Exmatrikulation ist normalerweise nicht die gewünschte Art, sein Studium zu beenden. Zwar gibt mancher wegen zu schwacher Prüfungsleistungen oder der Chance auf einen guten Job absichtlich auf, doch mitunter kann man auch völlig überraschend eine „Exmatrikulation von Amts wegen“ im Briefkasten vorfinden.

Dies kann insbesondere dann auftreten, wenn man die Studiengebühren oder Semesterbeiträge zu spät oder in zu geringem Ausmaß bezahlt hat. Viele Universitäten schicken diesen Bescheid direkt ohne eine vorherige Mahnung, was grundsätzlich schon einmal rechtswidrig ist.

Was kann gegen die Exmatrikulation getan werden?

Zunächst einmal heißt es daher, nicht zu verzweifeln, Ruhe zu bewahren und dennoch zügig zu handeln. Die Frist, gegen einen Exmatrikulationsbescheid Widerspruch einzulegen, beträgt einen Monat. Hält man diesen Zeitraum nicht ein, hat eine eventuell später erfolgende Klage deutlich geringere Erfolgschancen.

Dennoch könnte man sich in diesem Fall auf einen fehlenden Mahnungsbescheid berufen. Parallel zum natürlich schriftlich abzufassenden Widerspruch, sollte man sich beim Immatrikulationsamt detaillierter über die Gründe der Exmatrikulation und Möglichkeiten, dem vorzeitigen Hochschulabschluss zu begegnen, erkundigen. Jedes Bundesland und beinahe jede Uni haben andere Regelungen und Verfahrenswege, die als Nächstes einzuschlagen sind.

Schnelle Bezahlung löst das Problem meist unkompliziert

In der Regel kann man jedenfalls davon ausgehen, dass eine schnelle Überweisung innerhalb der Widerspruchsfrist die Beendigung des Studiums unkompliziert abwenden kann.

Am besten ist es, eine Bareinzahlung an der Kasse vorzunehmen und mit dem Beleg beim Immatrikulationsbüro vorzusprechen. Dadurch lässt sich die Situation meist einfacher als gedacht lösen und ein langfristiges und nervenaufreibendes juristisches Verfahren ist nicht nötig.

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