Köln – Fehlgeschlagene Klausurversuche und hohe Durchfallquoten – das macht nervös und Angst vor dem endgültigen Aus des Studiums. Einige zählen auf die Möglichkeit zur mündlichen Prüfung, andere haben eine ganz andere Idee: dieselbe Prüfung an einer anderen Hochschule abzulegen. Laut Hochschulrecht ist das sogar möglich – aber vor allem risikoreich. «Zunächst ist es eine Frage der Anerkennung von Leistung», sagt Prof. Christian Birnbaum, Anwalt für Hochschulrecht. Und die ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.

In Nordrhein-Westfalen etwa haben Studierende den Rechtsanspruch, alle Prüfungen abzulegen, die von der Hochschule angeboten werden. So kann die Statistikprüfung für Volkswirtschaftslehre leichter sein als im Fach Wirtschaftsmathematik an derselben Uni. Ob die leichtere Prüfung tatsächlich für das eigene Fach angerechnet wird, sollten Studierende aber am besten vorher klären.

Grundsätzlich gilt: Studenten können sich jederzeit ex- und immatrikulieren. So kann man auch die vermeintlich leichtere Prüfung an einer anderen Hochschule ablegen. Birnbaum rät davon jedoch ab. «Ob man wieder immatrikuliert wird, hängt von der Anzahl der Studienplätze ab – es kann also nach hinten losgehen», warnt er. Zwar sei es abhängig vom Einzelfall, aber der Aufwand und das Risiko seien sehr hoch.

Eine weitere Möglichkeit zum Ablegen einer Prüfung an einer anderen Hochschule bietet die Gasthörerschaft. Studierende können dabei an ihrer Hochschule immatrikuliert bleiben und die Vorlesungen an einer anderen besuchen. «An vielen Hochschulen können dabei auch Prüfungen abgelegt werden», sagt Birnbaum. Ob die Leistung dann jedoch anerkannt wird, ist abhängig von der jeweiligen Hochschule. Häufig würden die Hochschulen die Anerkennung jedoch verweigern.

Fotocredits: Fredrik Von Erichsen
(dpa/tmn)

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