Studenten News

von Asta Partys über BAfÖG bis hin zu Studiengebühren
 


Archiv: Bafög und Studiengebühren

Eine weitere Möglichkeit bei einem Studium oder Praktikum im Ausland finanziell über die Runden zu kommen ist das Auslandsbafög. Dabei gibt es folgende wichtige Punkte zu beachten:
Du musst zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens im zweiten Semester sein.
Deine Studienleistungen müssen, zumindest teilweise, an deiner inländischen Universität anerkannt werden können.
Zudem solltest du landesprachliche Kenntnisse nachweisen, die zum einen durch ein ausgestelltes Zeugnis nachgewiesen werden können, zum anderen aber auch oft noch in einem Sprachtest (z.B. im Toefl-Test) bewiesen werden müssen. Normalerweise werden bis zu zwei Semester im Ausland gefördert. Was noch wenige wissen: Für EU-Länder gibt es seit kurzem die neue Regelung, dass du über die zwei Semester hinaus, bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses, weiterhin Bafög bekommen kannst!
Interessant ist der Punkt, dass das Auslandsbafög nicht auf das Inlandsbafög angerechnet wird. Das bedeutet, wenn du nach dem 3. Semester für ein oder zwei Semester woanders studierst, bist du bei deiner Rückkehr immer noch bei drei Semestern Förderungszeit!
Noch zwei weitere tolle Fakten: Die Leistungen nach der Bafög-Auslandszuschlagsverordnung gelten generell als Zuschlag und müssen nicht zurückgezahlt werden. Außerdem kannst du auch als Nicht-Bafög-Bezieher den Versuch starten und Auslandsbafög beantragen, da die höheren Förderungssätze im Ausland dich trotzdem dafür berechtigen könnten.
Auf der Seite des Auslandsbafögs bekommst du nicht nur alle Fragen zur Voraussetzung und Finanzierung beantwortet, zusätzlich gibt es auch ein Forum, in dem du spezifischere Fragen stellen kannst, wie z.B. was beim Nichtbestehen einer Prüfung passiert oder ob man gleichzeitig das Auslandsbafög und ein Stipendium beantragen kann.


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Die Freiburger Universität muss sich in Sachen Studiengebühren nun etwas Neues einfallen lassen, denn vom Freiburger Verwaltungsgericht wurde der im letzten Semester eingeführte Rabatt für Studenten mit einem IQ über 130 wieder gekippt.Die eingeführten Studiengebühren machten einzelnen Universitäten doch erheblich zu schaffen, so gab es doch eine deutliche Zahl an Abwanderungen in Bundesländer, in denen keine Studiengebühren erhoben wurden. Die 500 Euro Studiengebühren bedeutete für viele Studenten eine unglaublich hohe finanzielle Belastung. Um die Universität Freiburg trotzdem für Studenten attraktiver zu machen, ließ man sich den Schlaumeier-Rabatt einfallen. Studenten, die anhand eines weniger als drei Monate zurückliegenden IQ-Test belegen können, dass ihr IQ höher als 130 liegt, den würde man die 500 Euro Gebühren erlassen. Kein schlechter Handel, aber angesichts von lediglich zwei Prozent Bundesbürgern mit mehr als einem IQ von 130 doch mehr als eine gezielte Werbemaßnahme. Immerhin gab es aber Studenten, die sich dank dieser Regelung von den Studiengebühren freikaufen konnten.

Zum Kippen gebracht hat den Rabatt ein Student, der gefordert hatte, dass man die eigentlichen Studienleistungen in das Rabattmodell mit einbeziehen sollte. Wer also sehr gute und herausragende Leistung innerhalb des Studiums erreicht, für den sollte der Rabatt ebenfalls gelten, so die Ansicht des Studenten. Das Freiburger Verwaltungsgericht stimmte dem Kläger zu und legte fest, dass ein Rabatt allein aufgrund des IQs nicht zulässig sei.

Damit hat sich die wunderbare Marketing-Strategie der Universität Freiburg wieder verflüchtigt, aber genug Publicity hat es trotzdem gebracht.


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