Bonn – Wer sich auf eine Stelle als Hochschullehrer bewirbt, sollte etwas umfangreichere Unterlagen einreichen als andere Berufstätige. So darf das Anschreiben zum Beispiel ruhig zwei bis drei Seiten lang sein, erklärt Ulrike Preißler.

Anders sei es kaum möglich, dort alle nötigen Angaben unterzubringen: Neben dem Werdegang und der persönlichen Motivation sollten Bewerber hier zum Beispiel auch ihre Forschungsaktivitäten erläutern und ihre Lehr- beziehungsweise Prüfungserfahrung auflisten, sagt Ulrike Preißler vom Deutschen Hochschulverband in der Zeitschrift «Forschung & Lehre» (Ausgabe 6/2018).

Ähnlich umfangreich darf auch der Lebenslauf ausfallen: Unter anderem sollten angehende Hochschullehrer hier aufführen, was ihre Forschungsschwerpunkte sind, welche Stipendien und Preise sie schon gewonnen haben und in welchen Fachverbänden sie vielleicht Mitglied sind.

Was sonst noch zur Bewerbung gehört, steht meistens in der Ausschreibung. Manchmal ist dort aber nur von den «üblichen Unterlagen» die Rede. Gemeint sind damit dann in der Regel ein Publikations- und Vortragsverzeichnis, eine Liste der Kooperationen, ein etwa zweiseitiges Forschungskonzept und – ganz wichtig – die Liste der bisher eingeworbenen Drittmittel.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

(dpa)