Was die Bafög-Rückzahlung betrifft, gibt es einige wichtige Fakten, die es zu berücksichtigen gilt.

Für viele Studenten ist das Studium ohne einen finanziellen Zuschuss vom Staat nicht möglich. Das staatliche Darlehen (Bafög) wird Studenten in bestimmten Fällen für die Regelstudienzeit gewährleistet. Bei Überschreitung der Regelstudienzeit steht den Studierenden die Möglichkeit zur Verfügung, einen Studienabschlusskredit bei der KfW zu beantragen, wobei andere Rückzahlungskonditionen geltend sind. auch Studienkredite von anderen Banken sind möglich.

Die wichtigsten Fakten zur Rückzahlung:

  • Studenten an Universitäten, höheren Fachschulen und Akademien müssen 50% der erhaltenen Summe zurückzahlen
  • Schüler-BAföG hingegen ist frei von der Rückzahlung, da es als Vollzuschuss gewährt wird
  • Das Bundesverwaltungsamt benötigt immer die aktuelle Anschrift, damit die Aufforderung zur Rückzahlung korrekt eingehen kann
  • Wurde das Studium nicht vor dem 1. März 2001 aufgenommen, ist die Rückzahlungssumme auf maximal 10.000 Euro beschränkt
  • Der erste Rückzahlungsbeitrag ist fünf Jahre nach Abschluss der Regelstudienzeit fällig, wobei sich die bei Bachelor- und Masterstudiengängen auf den Bachelorabschluss bezieht. Die Rückzahlung erfolgt in vierteljährlichen Raten (der Geldbetrag beläuft sich auf 315 Euro).
  • Bei niedrigem Einkommen (unter 1.040 Euro pro Monat) kann ein Antrag auf Befreiung der Rückzahlung gestellt werden. Der Antragssteller ist dann für ein Jahr von der Rückzahlung befreit.
  • Bei gutem Abschluss oder schneller Beendigung des Studiums wird ein Teil der Rückzahlung erlassen (Antrag erforderlich). Der Teilerlass von Eltern und niedrigem Einkommen während der Zeit der Rückzahlung wird seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr gewährt.
  • Bei Rückzahlung einer größeren Summe oder des ganzen Betrages kann auf Antrag eine Erlassung der Restschuld gewährt werden.

Rückzahlung mittels Online-Kredit

Wie schon erwähnt, beginnt die Rückzahlung des BaföGs fünf Jahre nach Abschluss der Regelstudienzeit und die Rückzahlung muss in einem maximalen Zeitraum von 20 Jahren erfolgen. Zinsen werden nur berechnet, wenn die Rückzahlung um mehr als 45 Tage überschritten wird.
Die Stiftung Warentest hat in ihrem Online-Special empfohlen, über das Online Kredit bestellen nachzudenken, um die fällige Summe auf einmal zurückzahlen zu können und somit die Ermäßigung der Restschuld zu erhalten. Zwar sind die Online-Kredite nicht zinsfrei, aber trotzdem kann aufgrund der Einsparung durch die Rückzahlungsermäßigung ein erheblicher Betrag gespart werden.

Zu beachten ist für den Kreditnehmer, dass er ein Kreditangebot mit möglichst niedrigem Zinssatz auswählt, sodass die Ersparnisse nicht durch die Zinsen wegfallen.

Bei eventuellen Fragen kann man sich jederzeit auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes informieren.