Studenten News

von Asta Partys über BAfÖG bis hin zu Studiengebühren
 


Archiv: Oktober, 2009

Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht grundsätzlich während des Studiums. Doch sind daran auch Pflichten für die Studierenden gekoppelt?

Unterhaltsanspruch von Studenten   ©Flickr.com/compujeramey

Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern

Wenn das Studium nicht die Regelstudienzeit überschreitet, hat ein Sudtierender im Erststudium, wenn er vorher keine Ausbildung abgeschlossen hat, grundsätzlich Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern. Die Regelstudienzeit berechnet sich hierbei jedoch nicht an der Semesterzahl, die in der Studienordnung steht, sondern der durchschnittlichen Studienlänge an der jeweiligen Hochschule. Ein Jurastudium ist z.B. selten in der vorgesehenen Regelstudienzeit zu beenden.
Der Bedarf von Studenten wird im Monat  bei 640€ angesiedelt. Liegt das Einkommen der Eltern nicht unter 1100 €, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Die Höhe der Unterhaltszahlung richtet sich dabei nach dem Einkommen. Es ist jedoch den Eltern überlassen, wie sie den Zahlungen an den Nachwuchs nachkommen. So können sie z.B. das Geld für die Miete direkt an den Vermieter überweisen, oder auch die Kosten für die Bücher und Materialien mit dem Unterhaltsanspruch des Studierenden verrechnen, wen sie diese stellen. Liegt der Studienort nicht zu weit weg, müssen Eltern keine Wohnung finanzieren, sondern können auch einen Raum zum Wohnen in den eigenen Häuslichkeiten stellen. weiterlesen »


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Praktika werden in den meisten Studiengängen schon durch die Studienordnung vorgeschrieben, aber auch wenn es kein Pflichtpraktikum gibt, empfiehlt es sich in den Semesterferien erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Ein Praktikumszeugnis ist wichtig für spätere Bewerbungen, hier ein paar Tipps und Tricks für das Schreiben.

Praktikumszeugnis – Tipps und Tricks für die nächste Bewerbung  ©Flickr.com/feldpress

Praktikumszeugnis - selber schreiben?

Generation Praktikum“, so spricht man gerne von jungen Menschen zwischen 19 und Ende 20 mitten im oder mit abgeschlossenem Studium, die auf dem Weg zum Traumjob erste praktische Erfahrungen und Referenzen in einem Unternehmen oder Betrieb sammeln. Am Ende des Praktikums sollte auf jeden Fall immer ein Praktikumszeugnis ausgestellt werden. Gern wird dabei dem Praktikanten vorgeschlagen, er solle das Schreiben doch bitte selbst aufzusetzen und von der betrieblichen Ansprechperson gegenzeichnen/ergänzen lassen. Doch wer weiß schon, wie man sich selbst ein Zeugnis ausstellt?
Aber auch, wenn man selbst nicht der Urheber des Zeugnis ist, gibt es Tricks und Tipps, auf die bei der Formulierung unbedingt geachtet werden sollte. weiterlesen »


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Studienwillige, die in Deutschland am hohen N.C. scheitern oder durch teure Studiengebühren abgeschreckt werden, ziehen immer öfter in Erwägung, ihr Hochschulstudium im Ausland zu absolvieren. Seit diesem Jahr dürfte vor allem Österreich sehr beliebt sein: Seit Sommersemester 2009 gibt es keine Studiengebühren mehr!

Studieren in Österreich    ©Flickr.com/Fr Antunes

Studieren wo andere Urlaub machen

Studierende und Studienbewerber aus Deutschland ziehen immer öfter in Erwägung ihr Studium in Österreich zu absolvieren. Neben der Erfahrung im Ausland zu studieren, fällt außerdem die lästige Sprachbarriere weg. Sprachprobleme schrecken nämlich nicht häufig junge Menschen, die im Ausland studieren möchten, ab. Gerade bei komplizierten Antrags- und Verwaltungsverfahren scheitern viele mit ihren Fremdsprachenkenntnissen, die für die Voträge an der Uni gerade so reichen.

Österreich hat Studiengebühren abgeschafft!

Desweiteren sollen die Vergabeverfahren von Studienplätzen an den österreichischen Unis sehr viel unkomplizierter sein und öfter ohne Hochschulzugangsbeschränkung auskommen. Dies variiert natürlich zwischen den einzelnen Studiengängen, - fächern und Hoschschulen. Fachhochschulgänge sind in Österreich hingegen immer zulassungsbeschränkt. weiterlesen »


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Studentenjobs: Lebensunterhalt, Miete, Studiengebühren oder die kleinen Extras nebenbei - Wer neben dem Studium jobben will oder muss sollte über die Sozialversicherungspflicht Bescheid wissen. 

Unter die Sozialversicherungspflicht fallen Abgaben für Krankenversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wie viel einem vom sauer verdienten Geld abgezogen wird, hängt dabei von mehreren Faktoren ab.

Sozialversicherungspflicht - Arbeitszeit und Einkommen wichtig

Der Studentenstatus ist mit einigen Vorteilen verbunden, die eingeschriebene Studenten für Arbeitgeber so interessant machen. In der Regel muß man als jobbender Student keine Sozialabgaben zahlen, was für Student und Arbeitgeber gleichermaßen von Vorteil ist.
Dabei gilt es jedoch vor allem zwei Grenzen zu beachten. Zum einen gilt die 20 Stunden-Grenze. Wer während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden und im Jahr mehr als 26 Wochen jobbt, verliert im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht seinen Studentenstatus, da er nach Ansicht des Gesetzgebers mehr Zeit beim Jobben als an der Universität verbringt.

Studentenjobs - Sozialversicherungspflicht / pixel 0908©Flickr

Dabei werden Nebenjobs während der Semesterferien nicht eingerechnet. Wer trotzdem dauerhaft mehr arbeitet, wird wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt und muß Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus der Beschäftigung zahlen.

Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis - die 400€-Grenze

Die Zweite “magische” Grenze ist die der Geringfügigkeit. Wer weniger als 400€ verdient ist “geringfügig beschäftigt”. Der Arbeitgeber zahlt dabei nur Pauschalabgaben. Wer über dieser Einkommensgrenze liegt ist rentenversicherungspflichtig, d.h. Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 19,5% müssen dann jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Arbeitgeber bezahlt werden. Vom Bruttolohn werden also 9,75% abgezogen. weiterlesen »


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